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Änderung Anlage Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz) vom 01.09.2009

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung
Anlage n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 17 V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 8 Abs. 3) Muster


(siehe BGBl. I 1993 S. 1123)



 (keine frühere Fassung vorhanden)