Das
Infektionsschutzgesetz, das zuletzt durch
Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 20a wird aufgehoben.
abweichendes Inkrafttreten am 08.04.2023
- 2.
- § 20b wird aufgehoben.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 3.
- § 73 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1a Nummer 7e bis 7h wird aufgehoben.
- b)
- In Absatz 2 wird die Angabe „7h" durch die Angabe „7d" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 466
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454