III. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 08.12.2021 BGBl. I S. 5176 (Nr. 83)
Geltung ab 12.12.2021; FNA: 1103-4-27 Bundesregierung

III.



Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Zuständigkeit für Games;

2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit für Klimaschutz einschließlich deren europäische und internationale Bezüge mit Ausnahme der internationalen Klimapolitik.



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