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V. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
V.
Dem Auswärtigen Amt wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit für die internationale Klimapolitik übertragen.
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