Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung (CoronaImpfVuTestVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 5 bis 7 tritt mit Wirkung vom 22. November 2021 in Kraft.

(3) Artikel 2 Nummer 3 tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Dezember 2021.



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