Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (4. SprengV1ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5238 (Nr. 85); Geltung ab 24.12.2021
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 24. Dezember 2021 1. SprengV § 22

In § 22 Absatz 1 Satz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2020 (BAnz AT 21.12.2020 V1) geändert worden ist, wird die Angabe „2020" durch die Angabe „2021" ersetzt.



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