Artikel 4 - Zehnte Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zum Güterkraftverkehrsgesetz (10. ÄndVGüKG)

V. v. 21.06.2000 BGBl. I S. 918
Geltung ab 01.07.2000, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 9241-34-1/1 Güterbeförderung

Artikel 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten



In- und Außerkrafttreten, Erlass der neuen Prüfungsordnung


(1) Artikel 1 §§ 3 bis 8 treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Juli 2000 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 1, 2 und 9 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr vom 22. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3963) und die Erlaubnisverordnung für den Güterkraftverkehr vom 22. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3971) außer Kraft.

(2) Die §§ 3 bis 8 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr vom 22. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3963) treten am 31. Dezember 2000 außer Kraft.

(3) Die Industrie- und Handelskammern erlassen bis zum 31. Dezember 2000 die in Artikel 1 § 4 Abs. 7 dieser Verordnung genannte Prüfungsordnung.



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