Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Elfte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung (11. DachdArbbV)

V. v. 15.12.2021 BAnz AT 28.12.2021 V1
Geltung ab 01.01.2022 bis 31.12.2023; FNA: 810-1-58-11 Arbeitsförderung

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Januar 2024 11. DachdArbbV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.



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