Artikel 15 Nummer 3 des Jahressteuergesetzes 2020 vom
21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Buchstabe a wird die Angabe „Nummer 7" durch die Angabe „Nummer 9" ersetzt.
- 2.
- In Buchstabe b wird jeweils die Angabe „8" durch die Angabe „10" ersetzt.