Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (EUUStUG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Jahressteuergesetzes 2020


Artikel 2 ändert mWv. 1. Januar 2022 JStG 2020 Artikel 15

Artikel 15 Nummer 3 des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) wird wie folgt geändert:

1.
In Buchstabe a wird die Angabe „Nummer 7" durch die Angabe „Nummer 9" ersetzt.

2.
In Buchstabe b wird jeweils die Angabe „8" durch die Angabe „10" ersetzt.



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