Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung und der Weinverordnung (AgrStatVuWeinVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 94a Nummer 1 Buchstabe c des Agrarstatistikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886), der durch Artikel 36 Nummer 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist,

-
des § 13 Absatz 3 Nummer 1 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66), der durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1586) zuletzt geändert worden ist,

verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:



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