Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts - Friständerung zur Milderung der Folgen der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus (NiSVFÄndVB k.a.Abk.)

B. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5261 (Nr. 86); Geltung ab 30.12.2021
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 30. Dezember 2021 NiSVFÄndV Eingangsformel

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts - Friständerung zur Milderung der Folgen der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4646) ist wie folgt zu berichtigen:

In der Eingangsformel ist im Verweis auf die Fundstelle des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen im Bundesgesetzblatt die Angabe „2443" durch die Angabe „2433" zu ersetzen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Auftrag Annette Pütz



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed