Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2024 aufgehoben

§ 2 - Zweite Fleischwirtschaftsarbeitsbedingungenverordnung (2. FleischWArbbV)

V. v. 21.12.2021 BAnz AT 30.12.2021 V1
Geltung ab 01.01.2022 bis 30.11.2024; FNA: 810-1-73-2 Arbeitsförderung

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Dezember 2024 2. FleischWArbbV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2024 außer Kraft.



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