Eingangsformel - Verordnung über von den Approbationsordnungen für Ärzte, für Zahnärzte, für Zahnärzte und Zahnärztinnen und für Apotheker abweichende Vorschriften im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen (COVAppOAbwV k.a.Abk.)

V. v. 29.12.2021 BAnz AT 30.12.2021 V3; Geltung ab 31.12.2021

Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b, c, d und f des Infektionsschutzgesetzes, dessen Absatz 2 Satz 3 durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) eingefügt worden ist, und dessen Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 0b Buchstabe a des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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