Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (3. CoronaImpfVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 29.12.2021 BAnz AT 30.12.2021 V4; Geltung ab 27.12.2021
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet auf Grund des § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2, Satz 9, 12, 13 Nummer 2 und Satz 17 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, dessen Absatz 3 Satz 3 durch Artikel 2a Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174) geändert und dessen Absatz 3 Satz 17 durch Artikel 2a Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174) eingefügt worden ist, nach Anhörung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung:



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