Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen der DVSUG am 01.10.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Oktober 2021 durch Artikel 4 des BGebRAG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der DVSUG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

DVSUG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung
DVSUG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 4 Abs. 126 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Abschnitt 1 Örtliche Zuständigkeit der Seeämter
    § 1 Zuständigkeit des Seeamtes Kiel
    § 2 Zuständigkeit des Seeamtes Hamburg
    § 3 Zuständigkeit des Seeamtes Bremerhaven
    § 4 Zuständigkeit des Seeamtes Emden
    § 4a Zuständigkeit des Seeamtes Rostock
    § 4b Mehrere Zuständigkeiten
Abschnitt 2 Auswahl der ehrenamtlichen Beisitzer
    § 5 Personengruppen
    § 6 Beisitzerliste
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Abschnitt 3 Gebühren und Auslagen der Seeunfalluntersuchung
    § 7 Gebühren
(Text neue Fassung)

Abschnitt 3 (aufgehoben)
    § 7 (aufgehoben)
Abschnitt 4 Schlußvorschriften
    § 8 (weggefallen)
    § 9 Inkrafttreten
vorherige Änderung nächste Änderung

    Anlage (zu § 7) Gebührenverzeichnis


    Anlage (aufgehoben)
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 7 Gebühren




§ 7 (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

Die Seeämter erheben für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Untersuchung von Seeunfällen Gebühren nach der Anlage zu dieser Verordnung.



 
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

Anlage (zu § 7) Gebührenverzeichnis




Anlage (aufgehoben)


vorherige Änderung


Nr. | Gebührentatbestand/Rechtsgrundlage | Gebühr Euro

1 | Entzug einer Berechtigung im Sinne des § 39 Nummer 1 SUG oder Untersagung der Ausübung von Befugnissen hieraus (§ 50 Absatz 1, 2 und 4 SUG) | 250

2 | Entzug einer Fahrerlaubnis für Sportboote oder sonstige Fahrzeuge im Sinne des § 39 Nummer 2 SUG oder Untersagung der Ausübung von Befugnissen hieraus (§ 50 Absatz 1, 2 und 4 SUG) | 200

3 | Erfolgloser Widerspruch gegen die Anordnung der Herausgabe von für die Untersuchung erheblichen Unterlagen und Gegenständen (§ 47 Absatz 1 Satz 2 SUG) | 75