Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren zum Erwerb eines Unionspatentes sowie folgender besonderer Berechtigungen:
- 1.
- Wasserstraßen mit maritimem Charakter
- 2.
- Wasserstraßen mit besonderem Risiko
- 3.
- Fahren unter Radar
Außerdem wird in der Prüfungsverordnung das Prüfungsverfahren zum Erwerb von Schifferzeugnissen geregelt.