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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, der auf den Tag des Inkrafttretens des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften vom 29. August 2008 folgt. Der Tag des Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)


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Anm. d. Red.: siehe Bekanntmachung vom 21. Januar 2022 (BGBl. I S. 106)





 

Frühere Fassungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.01.2022 (27.01.2022)Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
vom 21.01.2022 BGBl. I S. 106

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AtDeckVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtDeckVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
B. v. 21.01.2022 BGBl. I S. 106
Bekanntmachung AtDeckVÄndVBek
...  Artikel 3 Satz 2 der Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung vom 20. Januar 2022 (BGBl. I S. 73) wird hiermit bekannt gemacht, dass infolge des Inkrafttretens ... Rechtsvorschriften vom 29. August 2008 (BGBl. I S. 1793; 2022 I S. 14) die Verordnung nach ihrem Artikel 3 Satz 1 am 2. Januar 2022 in Kraft getreten ...