Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DigVRLUGBer k.a.Abk.)

B. v. 19.01.2022 BGBl. I S. 105 (Nr. 3); Geltung ab 01.01.2022

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2022 DigVRLUG Artikel 1, BGB § 453

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2123) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b ist in § 453 Absatz 1 Satz 3 die Angabe „Satz 1" durch die Angabe „Satz 2" zu ersetzen.



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