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Bekanntmachung - Bekanntmachung über den Beschluss der Bundesregierung zur Einführung eines nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt (TerrGewGedTB k.a.Abk.)

B. v. 16.02.2022 BGBl. I S. 214 (Nr. 6)
Geltung ab 26.02.2022; FNA: 1136-6 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Bekanntmachung



Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 16. Februar 2022 beschlossen, ab dem Jahre 2022 jährlich am 11. März den „Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt" zu begehen.