Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BNDGuaÄndGB k.a.Abk.)

B. v. 16.02.2022 BGBl. I S. 214 (Nr. 6); Geltung ab 01.01.2022

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2022 BNDGuaÄndG Artikel 1, BNDG § 69

Das Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2021 (BGBl. I S. 771) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 27 ist in § 69 Absatz 3 die Angabe „§ 23" durch die Angabe „§ 24" zu ersetzen.



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