Artikel 3 - Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den Hotel- und Gastronomieberufen (HoGasAusbNOV k.a.Abk.)

V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 314 (Nr. 8); Geltung ab 01.08.2022

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 1. August 2022 GastgewAusbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998 (BGBl. I S. 351) außer Kraft.



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