Änderung Anlage 2 GASV vom 14.07.2006

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Anlage 2 GASV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.07.2006 geltenden Fassung
Anlage 2 GASV n.F. (neue Fassung)
in der am 14.07.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V v 06.07.2006 BGBl. I 1435
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2


(Text alte Fassung)

(Fassung nicht archiviert)

(Text neue Fassung)


Lfd.
Nr. | Entscheidung der Kommission | Fundstelle

1 | Entscheidung der Kommission vom 6. April 2000 über die Festlegung einer vorläufigen Einstufung von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie der entsprechenden Kennungen
(Entscheidung 2000/299/EG) | Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 19. April 2000, Nr. L 97 S. 13


 



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