Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben

§ 2 - Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Menschen mit Behinderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie (VZVV)

Artikel 1 V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 426, 427 (Nr. 9)
Geltung ab 18.03.2022; FNA: 860-2-20 Sozialgesetzbuch
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§ 2 Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2023 VZVV

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.



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