Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben
§ 2 Außerkrafttreten
§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2023
VZVV Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15262/a286233.htm