Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2022 aufgehoben
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. April 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15275/a286362.htm