Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 1/20 - (zu § 315d Absatz 1 Nummer 3 des Strafgesetzbuches) (BVerfGE20220209 k.a.Abk.)

B. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 479 (Nr. 10)
Geltung ab 10.02.2022; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Entscheidung
Schlussformel

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Entscheidung ändert mWv. 10. Februar 2022 StGB

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2022 - 2 BvL 1/20 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: § 315d Absatz 1 Nummer 3 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Sechsundfünfzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. September 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3532) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

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Der Bundesminister der Justiz

Marco Buschmann



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