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Eingangsformel - Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV)

V. v. 20.04.2022 BAnz AT 26.04.2022 V1
Geltung ab 01.05.2022 bis 31.01.2024; FNA: 810-1-68-5 Arbeitsförderung

Eingangsformel



Auf Grund des § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), von denen Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1756) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Parteien von Tarifverträgen, die zumindest teilweise in den fachlichen Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung fallen, und den paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber in der Pflegebranche festlegen, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben hat:

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