Berichtigung der Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung (FKüAusbVB k.a.Abk.)

B. v. 04.04.2022 BGBl. I S. 690 (Nr. 14); Geltung ab 30.04.2022
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 30. April 2022 FKüAusbV § 16

Die Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung vom 9. März 2022 (BGBl. I S. 389) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 16 Absatz 1 ist die Angabe „3. „Produkte und Lagerhaltung"" durch die Angabe „2. „Produkte und Lagerhaltung"" zu ersetzen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag S. Halbach



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