Artikel 7 - Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen (AbfallRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700, 2023 I Nr. 153
Geltung ab 01.05.2023, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am 1. Mai 2023 in Kraft. Artikel 1 Nummer 4 tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c Doppelbuchstabe hh und Nummer 18 tritt am 1. November 2023 in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.

(3) Artikel 3 tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 3 Nummer 5 tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.

(4) Die Artikel 4 bis 6 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Mai 2022.



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