Die
Bekanntmachung der Neufassung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung vom
21. Januar 2022 (BGBl. I S. 118) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Der Bekanntmachungstext ist wie folgt zu berichtigen:
In Nummer 9 ist die Angabe „9. Juli 2016" durch die Angabe „15. Juli 2016" zu ersetzen.
- 2.
- Die Neufassung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- In § 8 Absatz 3 Satz 1 sind die Wörter „im Sinne des" durch die Wörter „im Sinne von" zu ersetzen.
- b)
- In Anlage 2 Spalte 1 Nummer 1 sind die Wörter „genannt werden" durch die Wörter „genannt sind" zu ersetzen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Im Auftrag Schneider