Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckVNBB k.a.Abk.)

B. v. 06.05.2022 BGBl. I S. 744 (Nr. 16); Geltung ab 02.01.2022
Berichtigung
Schlussformel

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Berichtigung ändert mWv. 2. Januar 2022 AtDeckVNB Bekanntmachung, AtDeckV § 8, Anlage 2

Die Bekanntmachung der Neufassung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung vom 21. Januar 2022 (BGBl. I S. 118) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Der Bekanntmachungstext ist wie folgt zu berichtigen:

In Nummer 9 ist die Angabe „9. Juli 2016" durch die Angabe „15. Juli 2016" zu ersetzen.

2.
Die Neufassung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung ist wie folgt zu berichtigen:

a)
In § 8 Absatz 3 Satz 1 sind die Wörter „im Sinne des" durch die Wörter „im Sinne von" zu ersetzen.

b)
In Anlage 2 Spalte 1 Nummer 1 sind die Wörter „genannt werden" durch die Wörter „genannt sind" zu ersetzen.

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Auftrag Schneider



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