Zitierungen von Nord-Ostsee-Kanal-Gefahrenabwehrverordnung (NOK-GefAbwV)

Sie sehen die Vorschriften, die auf NOK-GefAbwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NOK-GefAbwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
§ 1 BMDV-WS-BesGebV Erhebung von Gebühren und Auslagen (vom 18.05.2023)
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2023)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Regelung der Gefahrenabwehr in den bundeseigenen Schleusenanlagen im Nord-Ostsee-Kanal und zur Änderung der BMVI-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
V. v. 29.04.2022 BGBl. I S. 772
Artikel 1 NOK-GefAbwVEV Verordnung über die Gefahrenabwehr in den bundeseigenen Schleusenanlagen im Nord-Ostsee-Kanal
Artikel 2 NOK-GefAbwVEV Änderung der BMVI-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung


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