... 2. nach dem Ergebnis der zusätzlichen seelotsbezogenen Untersuchung nach der Anlage 1 Abschnitt II nicht wesentlich gesundheitlich beeinträchtigt ist und über ein ausreichendes ...
... entsprechend. Der Umfang der Seelotseignungsuntersuchung ist in der Anlage 1 festgelegt. (3) Die zur Untersuchung befugte Ärztin oder der zur Untersuchung ...