Änderung § 14 LNGG vom 15.07.2023

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§ 14 LNGG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.07.2023 geltenden Fassung
§ 14 LNGG n.F. (neue Fassung)
in der am 15.07.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 12.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 184

(Textabschnitt unverändert)

§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) 1 Die §§ 1 bis 10 treten mit Ausnahme des § 5 Absatz 2 und des § 9 Absatz 2, 3 und 5 mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft. 2 § 13 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) 1 Die §§ 1 bis 10 treten mit Ausnahme des § 5 Absatz 2 und 3 und des § 9 Absatz 2, 3 und 5 mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft. 2 § 13 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.




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