Artikel 2 - Sechste Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (6. MVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Weitere Änderung der Mitteilungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 MV offen

Die Mitteilungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift des 4. Teils wird wie folgt gefasst:

„4.
Teil Anwendungsbestimmung und Besondere Vorschriften".

2.
§ 15 in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung wird § 14.

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Zitierungen von Artikel 2 Sechste Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 6. MVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. MVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 6. MVÄndV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 1 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. (3) § 14 der Mitteilungsverordnung, die zuletzt ... am 1. Januar 2025 in Kraft. (3) § 14 der Mitteilungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, in der am 1. Januar 2025 geltenden Fassung tritt am 1. ...


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