Die
Mitteilungsverordnung, die zuletzt durch
Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift des 4. Teils wird wie folgt gefasst:
- „4.
- Teil Anwendungsbestimmung und Besondere Vorschriften".
- 2.
- § 15 in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung wird § 14.
Artikel 3 6. MVÄndV Inkrafttreten, Außerkrafttreten ... Artikel 1 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. (3) § 14 der Mitteilungsverordnung, die zuletzt ... am 1. Januar 2025 in Kraft. (3) § 14 der Mitteilungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, in der am 1. Januar 2025 geltenden Fassung tritt am 1. ...