Artikel 1 der Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom
25. Mai 2022 (BAnz AT 30.05.2022 V2) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc sind die Wörter „In Satz 5" durch die Wörter „In dem neuen Satz 4" zu ersetzen.
- 2.
- In Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc sind die Wörter „In Satz 3" durch die Wörter „In dem neuen Satz 2" zu ersetzen.