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Artikel 3 - Sechste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (6. PflSchAnwVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem auf Grund einer Verordnung nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b auch in Verbindung mit Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1; L 45 vom 18.2.2020, S. 81), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2021/383 (ABl. L 74 vom 4.3.2021, S. 7) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung für Glyphosat und Glyphosat-Trimesium keine Wirkstoffgenehmigung mehr vorliegt und Abverkaufs- und Aufbrauchfristen abgelaufen sind, spätestens aber am 1. Januar 2024. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Juni 2022.

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Zitierungen von Artikel 3 Sechste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 6. PflSchAnwVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. PflSchAnwVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel
V. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 360
§ 2 PflSchAnwAusnV Vorläufige Fortgeltung bestimmter Anwendungsbeschränkungen
... vom 2. September 2021 (BGBl. I S. 4111) sowie die Artikel 2 und 3 Absatz 2 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 1. Juni 2022 (BGBl. I S. 867) sind nicht ...