Zitierungen von § 3 KryptoFAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KryptoFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KryptoFAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fondsrisikobegrenzungsgesetz
G. v. 09.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 97
Artikel 13 FoRiBG Änderung der Verordnung über Kryptofondsanteile
... „§ 8 Absatz 2" durch die Angabe „§ 8" ersetzt. 2. In § 3 Satz 1 wird nach der Angabe „des Kreditwesengesetzes" die Angabe „oder gemäß ...


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