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§ 1 - Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
6 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 9 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
6 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 9 Vorschriften zitiert
§ 1 Anwendungsbereich
(1) 1Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters mit Sitz im Inland für seine im Inland selbständig ausgeübte Berufstätigkeit (§ 33 des Steuerberatungsgesetzes) bemisst sich nach dieser Verordnung. 2Dies gilt für die Höhe der Vergütung nur, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
(2) Für die Vergütung der Steuerbevollmächtigten und der Steuerberatungsgesellschaften gelten die Vorschriften über die Vergütung der Steuerberater entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 9 Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen V. v. 18. Juli 2016 BGBl. I S. 1722, 2017 I 2092, 2018 I 557 m.W.v. 23. Juli 2016
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Frühere Fassungen von § 1 StBVV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 23.07.2016 | Artikel 9 Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1722 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 StBVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1722, 2017 I 2092, 2018 I 557
Artikel 9 3. StRVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... (BGBl. I S. 2637) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Vergütung (Gebühren und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1536/a21813.htm Schlagworte: StBGebV, Steuerberatergebührenverordnung