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§ 6 - Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
6 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 9 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
6 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 9 Vorschriften zitiert
§ 6 Mehrere Auftraggeber
(1) Wird der Steuerberater in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er die Gebühren nur einmal.
(2) 1Jeder Auftraggeber schuldet dem Steuerberater die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Steuerberater nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. 2Der Steuerberater kann aber insgesamt nicht mehr als die Gebühr nach Absatz 1 fordern, die in den Fällen des § 40 Abs. 5 nach Maßgabe dieser Vorschrift zu berechnen ist; die Auslagen kann er nur einmal fordern.
Text in der Fassung des Artikels 15 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) G. v. 13. Dezember 2006 BGBl. I S. 2878 m.W.v. 1. Januar 2007
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Frühere Fassungen von § 6 StBVV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 15 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 StBVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 15 JStG 2007 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
... den Vorschriften der Sätze 1 und 2 nicht entspricht." 3. In § 6 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 41 Abs. 6" durch die Angabe „§ 40 Abs. ...
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