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§ 15 - Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981
BGBl. I S. 1442
; zuletzt geändert durch
Artikel 1
V. v. 10.06.2022
BGBl. I S. 877
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7
Allgemeines Steuerrecht
8 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 11 Vorschriften zitiert
Dritter Abschnitt Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
§ 14
←
→
§ 16
§ 15 Umsatzsteuer
§ 15 wird in
1 Vorschrift zitiert
1
Der Vergütung ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach
§ 12 des Umsatzsteuergesetzes
auf die Tätigkeit entfällt.
2
Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach
§ 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes
unerhoben bleibt.
§ 14
←
→
§ 16
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Zitierungen von
§ 15 StBVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBVV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 3 StBVV Auslagen
(vom 23.07.2016)
... zahlende Entgelte, der Dokumentenpauschale und der Reisekosten bestimmt sich nach den §§
15
bis ...
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