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§ 45 - Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2022 BGBl. I S. 877
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 45 Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren



Auf die Vergütung des Steuerberaters im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsgerichtlichen Verfahren, Bußgeldverfahren und in Gnadensachen sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 45 StBVV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.12.2012Artikel 5 Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
vom 11.12.2012 BGBl. I S. 2637

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 45 StBVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 StBVV Zeitgebühr (vom 01.07.2020)
... 40), im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§ 44) und in gerichtlichen und anderen Verfahren ( §§ 45 , 46). Sie beträgt 30 bis 75 Euro je angefangene halbe ...
§ 14 StBVV Pauschalvergütung (vom 20.07.2017)
... 40), im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§ 44) und in gerichtlichen und anderen Verfahren ( § 45 ). (3) Der Gebührenanteil der Pauschalvergütung muß in einem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Artikel 5 StRVErluÄndV Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
... 2;" angefügt. b) Nummer 2 Satz 2 wird aufgehoben. 13. In § 45 werden nach den Wörtern „der Finanzgerichtsbarkeit" ein Komma sowie die ...