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Zitierungen von § 40 StBVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 5 8. StBerGÄndG Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
... § 40 Abs. 8 der Steuerberatergebührenverordnung vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1442), die ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 105
Artikel 1 5. StBVVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... „sowie für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ( § 40 ), im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§ 44) und in gerichtlichen und anderen Verfahren ...
Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Artikel 8 5. StRVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... „oder dem Führen steuerlicher Aufzeichnungen" eingefügt. 10. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden ... eingefügt. 10. § 40 wird wie folgt gefasst: „ § 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden Auf die Vergütung des Steuerberaters ...
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 15 JStG 2007 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
... 6 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 41 Abs. 6" durch die Angabe „§ 40 Abs. 5" ersetzt. 4. Dem § 9 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: ... ist." 6. In § 13 Satz 1 Nr. 2 wird die der Klammerzusatz „(§§ 40 bis 43)" durch den Klammerzusatz „(§ 40)" ersetzt. 7. In § 14 ... die der Klammerzusatz „(§§ 40 bis 43)" durch den Klammerzusatz „(§ 40 )" ersetzt. 7. In § 14 Abs. 2 Nr. 5 wird der Klammerzusatz ... ersetzt. 7. In § 14 Abs. 2 Nr. 5 wird der Klammerzusatz „(§§ 40 bis 43)" durch den Klammerzusatz „(§ 40)" ersetzt. 8. § 16 ... der Klammerzusatz „(§§ 40 bis 43)" durch den Klammerzusatz „(§ 40 )" ersetzt. 8. § 16 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Er kann ... und für die Berichterstattung hierüber die Zeitgebühr." 20. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden ... Zeitgebühr." 20. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden (1) Für die Vertretung im ...
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