Artikel 5 - Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (GüZustAnpG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs


Artikel 5 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2022 BGB § 240a, mWv. 1. Januar 2023 § 1631e, § 1795, § 1817, § 1821, § 1862

Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5252) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 240a Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz" gestrichen.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2023

2.
In § 1631e Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 1909" durch die Angabe „§ 1809" ersetzt.

3.
In § 1795 Absatz 2 Nummer 2 wird nach dem Wort „soll" ein Komma eingefügt.

4.
In § 1817 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „soll" durch die Wörter „kann auch vorsorglich" ersetzt.

5.
In § 1821 Absatz 4 Satz 1 wird vor dem Wort „Geltung" das Wort „ihm" eingefügt.

6.
In § 1862 Absatz 2 wird nach den Wörtern „geeigneter Weise" das Wort „entspricht" eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 GüZustAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GüZustAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 23 GüZustAnpG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... der Absätze 2 bis 4 am 1. Juli 2022 in Kraft. (2) Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14 treten am 1. Januar 2023 in Kraft. (3) Artikel 4 ... Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14 treten am 1. Januar 2023 in Kraft. (3) Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Sicherheitenverordnung (SiV)
V. v. 28.10.2022 BGBl. I S. 1972
Eingangsformel SiV
... Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, von denen Absatz 1 durch Artikel 5 Nummer 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959 ) geändert und Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 15.07.2022 BGBl. I S. 1146
Artikel 4 DiRUG II Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 77 wird wie folgt ...


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