Artikel 3a - Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (RentAnpG 2022 k.a.Abk.)

Artikel 3a Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes


Artikel 3a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2022 KSVG § 34a

Dem § 34a des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt:

 
„(3) Der Bund leistet im Haushaltsjahr 2022 einen Stabilisierungszuschuss in Höhe von 58.913.000 Euro an die Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse verwaltet die Mittel des Stabilisierungszuschusses. Der Stabilisierungszuschuss wird für das Kalenderjahr 2023 bei der Bestimmung des Prozentsatzes der Künstlersozialabgabe neben den in § 26 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Berechnungsgrundlagen berücksichtigt."

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Zitierungen von Artikel 3a Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3a RentAnpG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RentAnpG 2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 17 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... Künstlersozialversicherungsgesetz vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705), das zuletzt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 975 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 1 Nummer 5 ...


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