Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 12/20 - (zu § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 i. V. m. Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) (BVerfGE20220428 k.a.Abk.)

B. v. 10.06.2022 BGBl. I S. 1023 (Nr. 22)
Geltung ab 01.07.2022; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Entscheidung
Schlussformel

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Entscheidung ändert mWv. 1. Juli 2022 SGB II

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 2022 - 1 BvL 12/20 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (verkündet als Artikel 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, gültig ab dem 1. Januar 2005, Bundesgesetzblatt I Seite 2954) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Justiz

Marco Buschmann



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