Tools:
Update via:
Berichtigung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2754) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 Nummer 71e ist die Angabe „§ 400" durch die Angabe „§ 402" zu ersetzen.
In Artikel 1 Nummer 71e ist die Angabe „§ 400" durch die Angabe „§ 402" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag Christian Weck
Im Auftrag Christian Weck
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15393/index.htm