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Schlussformel - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland und zur Änderung der Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG-AuslandszuschlagsVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.07.2022 BGBl. I S. 1162 (Nr. 26); Geltung ab 22.07.2022
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Schlussformel



Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung

B. Stark-Watzinger

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