Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 13 - Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (VirHVEG k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 13 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2022 SGB X § 74a

§ 74a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 45 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In dem Satzteil vor Buchstabe a werden die Wörter „die Ladung zu dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft an den Schuldner" durch die Wörter „eine Aufforderung zur Auskunftserteilung nach § 97 Absatz 1 der Insolvenzordnung" ersetzt.

2.
In Buchstabe c werden die Wörter „Erteilung des Vollstreckungsauftrags" durch die Wörter „der Aufforderung zur Auskunftserteilung" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 VirHVEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VirHVEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 VirHVEG Inkrafttreten
... Die Artikel 7 bis 9 treten am 1. August 2022 in Kraft. (2) Artikel 11 Nummer 1 und Artikel 13 treten am 1. November 2022 in Kraft. (3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 19 EEGAusbGuEnFG Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1166 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „13. nach § 58 des ...