Artikel 4 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze (TerrOIBGEG k.a.Abk.)

G. v. 21.07.2022 BGBl. I S. 1182 (Nr. 27); Geltung ab 01.11.2022, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2022 BMG § 3, § 5, § 14, § 38, mWv. 27. Juli 2022 § 3, § 14, § 18a, § 23a, § 24, § 43, § 55, § 56

Das Bundesmeldegesetz vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 43 wie folgt gefasst:

§ 43 (weggefallen)".

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 17a wird nach den Wörtern „§ 10 Absatz 4 Satz" die Angabe „1 und" eingefügt und werden die Wörter „übergangsweise die Seriennummer des Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 Nummer 10 des Asylgesetzes," gestrichen.

abweichendes Inkrafttreten am 27.07.2022

 
b)
Absatz 2 Nummer 6 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Dem Absatz 1 wird folgender Absatz 1 vorangestellt:

„(1) Die Meldebehörde darf die Daten, die nach § 3 Absatz 1 Nummer 17a gespeichert sind, nur noch im Verkehr mit der Registerbehörde für das Ausländerzentralregister nutzen, sobald sie von der Ausländerbehörde nach § 90a Absatz 1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes unterrichtet wurde."

b)
Die bisherigen Absätze 1 und 2 werden die Absätze 2 und 3.

4.
§ 14 wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 27.07.2022

 
a)
Absatz 2 Satz 1 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


 
b)
Absatz 4 wird aufgehoben.

abweichendes Inkrafttreten am 27.07.2022

5.
In § 18a Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt.

6.
In § 23a Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt.

7.
In § 24 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „, 6" gestrichen.

Ende abweichendes Inkrafttreten


8.
In § 38 Absatz 1 Satz 2 wird nach den Wörtern „§ 10 Absatz 4 Satz" die Angabe „1 und" eingefügt.

abweichendes Inkrafttreten am 27.07.2022

9.
§ 43 wird aufgehoben.

10.
In § 55 Absatz 4 wird das Wort „einfachen" gestrichen.

11.
In § 56 Absatz 1 Nummer 4 wird die Angabe „§ 3" durch die Angabe „§ 2" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 TerrOIBGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TerrOIBGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 TerrOIBGEG Inkrafttreten
... Die Artikel 1 bis 4 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 4 Buchstabe a, Nummer 5 bis 7, 9 bis 11 , Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b sowie Nummer 2 Buchstabe a ...


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