Das
Bundesmeldegesetz vom
3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom
28. März 2021 (BGBl. I S. 591) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 43 wie folgt gefasst:
„§ 43 (weggefallen)".
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Nummer 17a wird nach den Wörtern „§ 10 Absatz 4 Satz" die Angabe „1 und" eingefügt und werden die Wörter „übergangsweise die Seriennummer des Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 Nummer 10 des Asylgesetzes," gestrichen.
abweichendes Inkrafttreten am 27.07.2022
-
- b)
- Absatz 2 Nummer 6 wird aufgehoben.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 3.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Dem Absatz 1 wird folgender Absatz 1 vorangestellt:
- b)
- Die bisherigen Absätze 1 und 2 werden die Absätze 2 und 3.
- 4.
- § 14 wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 27.07.2022
-
- a)
- Absatz 2 Satz 1 wird aufgehoben.
Ende abweichendes Inkrafttreten
-
- b)
- Absatz 4 wird aufgehoben.
abweichendes Inkrafttreten am 27.07.2022
- 5.
- In § 18a Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt.
- 6.
- In § 23a Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt.
- 7.
- In § 24 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „, 6" gestrichen.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 8.
- In § 38 Absatz 1 Satz 2 wird nach den Wörtern „§ 10 Absatz 4 Satz" die Angabe „1 und" eingefügt.
abweichendes Inkrafttreten am 27.07.2022
- 9.
- § 43 wird aufgehoben.
- 10.
- In § 55 Absatz 4 wird das Wort „einfachen" gestrichen.
- 11.
- In § 56 Absatz 1 Nummer 4 wird die Angabe „§ 3" durch die Angabe „§ 2" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
Artikel 7 TerrOIBGEG Inkrafttreten ... Die Artikel 1 bis 4 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 4 Buchstabe a, Nummer 5 bis 7, 9 bis 11 , Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b sowie Nummer 2 Buchstabe a ...