interne Verweise§ 44 EnFG Evaluierung, Weitergabe von Daten ... das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle evaluieren laufend die §§ 29 bis 43 . Sie können sich hierbei von Dritten unterstützen lassen. (2) ... über weitere Informationen, die zur Evaluierung und Fortschreibung der §§ 29 bis 43 erforderlich sind. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ... und Fachaufsicht sowie zu Zwecken der Evaluierung und Fortschreibung der §§ 29 bis 43 in nicht personenbezogener Form zu übermitteln. Das Bundesministerium für ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15433/v288754.htm