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Zitierungen von § 50 EnFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 EnFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 49 EnFG Grundsatz
... einander die für den Ausgleich nach Teil 4 erforderlichen Angaben, insbesondere die in den §§ 50 bis 52 genannten Angaben, unverzüglich zur Verfügung stellen, soweit in den ...
§ 50 EnFG Verteilernetzbetreiber
... entsprechen, bb) die Bereitstellung von installierter Leistung nach § 50 in der für die jeweilige Anlage geltenden Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes,  ...
§ 51 EnFG Übertragungsnetzbetreiber
...  1. unverzüglich nach ihrer Übermittlung die Angaben nach den §§ 49, 50 und 52 einschließlich der Angaben zu den unmittelbar an ihr Netz angeschlossenen Anlagen, ... 15. September eines Kalenderjahres a) die Angaben und die Endabrechnungen im Sinn des § 50 Nummer 1 und 2 für Anlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ihr Netz angeschlossen sind, b) ... zusammengefasst für jeden Verteilernetzbetreiber aa) die Endabrechnungen nach § 50 Nummer 2 Buchstabe a sowie die Zahlungen nach § 13 Absatz 1 und bb) die Endabrechnungen nach § ... a sowie die Zahlungen nach § 13 Absatz 1 und bb) die Endabrechnungen nach § 50 Nummer 2 Buchstabe b , 3. unverzüglich nach dem 30. September eines Kalenderjahres einen Bericht ... eines Kalenderjahres einen Bericht über die Ermittlung der ihnen nach den §§ 49, 50 und 52 mitgeteilten Daten und 4. bis zum 25. Oktober eines Kalenderjahres  ... 3 bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres vorhalten. (6) Für die Zwecke des § 50 Nummer 3 teilen die Übertragungsnetzbetreiber die nach § 57 Satz 1 Nummer 2 vom Bundesamt ... erforderlichen Angaben auf Grundlage der gemeldeten Prognosedaten nach § 50 Nummer 3 und § 57 Satz 1 Nummer 1 und 2 bis zum 30. September eines jeden Kalenderjahres mit, und zwar ...
§ 55 EnFG Testierung
... Die zusammengefassten Endabrechnungen der Verteilernetzbetreiber nach § 50 Nummer 2 und die Endabrechnung unter den Übertragungsnetzbetreibern nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 ... nach § 19 sowie die hierzu erforderlichen Mitteilungen nach den §§ 49 bis 52 bei Vorlage durch einen Prüfer geprüft werden. Bei der Prüfung ...
§ 59 EnFG Information der Bundesnetzagentur
... müssen die Angaben, die sie nach § 52 erhalten, die Angaben nach § 50 Nummer 1 und die Endabrechnungen nach § 50 Nummer 2 Buchstabe a sowie die Endabrechnungen zu den ... die sie nach § 52 erhalten, die Angaben nach § 50 Nummer 1 und die Endabrechnungen nach § 50 Nummer 2 Buchstabe a sowie die Endabrechnungen zu den Umlagezahlungen nach § 50 Nummer 2 Buchstabe b ... nach § 50 Nummer 2 Buchstabe a sowie die Endabrechnungen zu den Umlagezahlungen nach § 50 Nummer 2 Buchstabe b einschließlich der zu ihrer Überprüfung erforderlichen Angaben bis zum 15. ...
§ 62 EnFG Aufsicht durch die Bundesnetzagentur
... e) die Konten nach § 48 führen und 3. die Daten nach den §§ 49 bis 52 und nach § 59 übermittelt und die Daten nach § 51 Absatz 1 und 2 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
§ 72 EEG 2023 Netzbetreiber (vom 01.01.2023)
... sind, müssen ihrem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen der Mitteilung nach § 50 Nummer 1 des Energiefinanzierungsgesetzes die folgenden Angaben unverzüglich, nachdem sie verfügbar sind, zusammengefasst ...

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
§ 27 KWKG 2023 Begrenzung der Zuschlagszahlungen (vom 01.01.2023)
... der Summe nach Absatz 1 kann unter Berücksichtigung der gemeldeten Prognosedaten nach § 50 Nummer 3 des Energiefinanzierungsgesetzes für Zuschlagszahlungen für KWK-Strom und einer höheren Summe für Wärme- ... der nach § 51 Absatz 7 des Energiefinanzierungsgesetzes gemeldeten Prognosedaten nach § 50 Nummer 3 und § 57 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Energiefinanzierungsgesetzes im folgenden Kalenderjahr ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... sind, müssen ihrem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen der Mitteilung nach § 50 Nummer 1 des Energiefinanzierungsgesetzes die folgenden Angaben unverzüglich, nachdem sie verfügbar sind, zusammengefasst ...
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023)
... der Summe nach Absatz 1 kann unter Berücksichtigung der gemeldeten Prognosedaten nach § 50 Nummer 3 des Energiefinanzierungsgesetzes für Zuschlagszahlungen für KWK-Strom und einer höheren Summe für Wärme- ... der nach § 51 Absatz 7 des Energiefinanzierungsgesetzes gemeldeten Prognosedaten nach § 50 Nummer 3 und § 57 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Energiefinanzierungsgesetzes im folgenden Kalenderjahr ...